Zuckerpaste ist ein natürliches Produkt, das keine Konservierungsstoffe beinhaltet, da es nur aus Zucker, Wasser und Zitronensaft besteht. Durch die hohe Konzentration an Zucker wirkt sie desinfizierend und ist dadurch absolut hygienisch.
Zuckerpaste kann ohne Reinigungsmittel - einfach mit Wasser -abgenommen werden. Zuckerpaste wird bei Körpertemperatur aufgetragen. Das hat den Vorteil, dass sie auf der Haut nicht so brennt, die Rötung und Durchblutung der Hautoberfläche reduziert und somit auch in vielen Fällen gut für Problemhaut geeignet ist.
Zuckerpaste haftet nur an den Haaren und klebt nicht auf der Haut, weshalb es nicht so stark beim Abziehen ziept, wie ein Wachs.
Das beim Zuckern leicht entstehende Peeling der Hautoberfläche führt zu einer Verbesserung des Hautbildes. Mit Zuckerpaste und der Handtechnik können schon sehr kurze Haare ab 2 mm entfernt werden.
Wo
Beschreibung
Vlies
Handtechnik
Gesicht
Oberlippe
6.-
10.-
Wangen
8.-
13.-
Kinn
In Mundbreite
8.-
10.-
Oberkörper
Rücken
Unter den Schultern
12.-
20.-
Schultern
Bis unterhalb Schulterblatt
18.-
30.-
Brust
Ohne Hals u Bauch
18.-
30.-
Bauch
Oberhalb Bikinizone
12.-
20.-
Achsel
Beide Seiten
10.-
20.-
Unterarme
Unterarme Ab Ellenbogen, incl. Hände
12.-
25.-
Arme
Komplett ab Armansatz
18.-
30.-
Beine
Unterschenkel
Incl. Knie
15.-
22.-
Oberschenkel
Incl. Knie
15.-
22.-
Beine
Komplett incl. Füße
30.-
38.-
Füße
Spann und Zehen
10.-
15.-
Intim
Bikini
Außerhalb des Slips
12.-
20.-
Bikini brasilianisch
Excl. der Schamlippen
18.-
30.-
Bikini komplett
Hollywood cut
29.-
45.-
Po
Pobacken
15.-
22.-
Pofalte
Zwischen den Pobacken
10.-
Je nach Menge der zu entfernenden Haare und der dadurch mehr benötigten Zeit, können die Preise sich etwas nach oben verschieben. Dies ist bei einer Erstenthaarung oder starkem Haarwuchs (Herren) möglich. Ebenso bei der Kombination beider Techniken.
Die Vliestechnik kann, je nach Vorliebe, auch mit Heißwachs durchgeführt werden.
Ich führe KEINE Intim-Enthaarung bei Herren durch.
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.